Guude

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Mein Name ist Christof Giersbach, Jahrgang 1966 und Busfahrer aus Leidenschaft. Nach einigen Jahren im Reiseverkehr nun im Linienverkehr unterwegs.

Mir liegt der Beruf sehr am Herzen und ich möchte auf dieser Seite einen Einblick in das Leben eines Busfahrers geben. Wichtig ist mir, dass es um das Leben von genau einem Busfahrer geht. Ich rede hier nur und (fast) ausschließlich über Dinge, die ich persönlich, selbst „erfahren“ habe.

Ich würde mich freuen, wenn ich Euch/Sie mitnehmen kann auf einen kleinen Ausflug in die Welt des Busfahrers.

Überstundenvergütung für Teilzeitkräfte

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen, wenn es um Überstundenzuschläge geht. In einem konkreten Fall ging es um einen Teilzeitpiloten der Lufthansa CityLine, der eine tarifliche Zusatzvergütung für Mehrflugdienststunden forderte. Die Forderung wurde zunächst abgelehnt, da die tarifliche Grenze sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitpiloten galt. Der EuGH urteilte jedoch, dass solche einheitlichen Regelungen eine Benachteiligung von Teilzeitkräften darstellen und nur unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sind. Es muss ein triftiger sachlicher Grund vorliegen, der hier nicht gegeben war. Somit haben Teilzeitkräfte Anspruch auf pro-rata-temporis Überstundenzuschläge, unabhängig von tariflichen Vereinbarungen.

Hier das Urteil des EuGH in voller Länge: CURIA – Dokumente (europa.eu)

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